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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Der Tierhalter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass sein Hund eine gültige Impfung  gegen Tollwut, Hepatitis, Staupe, Leptospirose, Parvovirose und Zwingerhusten besitzt und eine gültige Hundehalter-Haftpflichtversicherung besteht.
    (Der gültige Impfpass sowie eine Kopie der Haftpflichtversicherung ist bei Abgabe mitzubringen)

    Der Tierhalter erklärt, dass der Hund frei von Würmer, Ungeziefer und ansteckenden Krankheiten ist. Wir bitten darum, den Hund mit einem geeigneten Mittel vorsorglich gegen Flöhe und Zecken zu behandeln. Nötigenfalls werden wir diese Behandlung hier auf Kosten des Tierhalters nachholen.

    Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Tierhalter dieses Hundes die dadurch entstehenden Kosten der Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde.

    Die letzte Wurmkur darf nicht länger als 4 Wochen zurückliegen.

    Der Tierhalter erklärt sich einverstanden, dass in Notfällen und bei akuten Erkrankungen oder Verletzungen die erforderliche Behandlung bei einem Tierarzt unserer Wahl auf Kosten des Halters erfolgt.
    Für Fahrten zum Tierarzt berechnen wir eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 € inkl. 19% MwSt.

  2. Der Tierhalter übernimmt auch für den gesamten Zeitraum der Unterbringung die gesetzliche Halterhaftung für diejenigen Schäden, die durch den Hund an der Hundepension und/oder an Dritten, sowie anderen Hunden entstehen. Die Hundepension haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  3. Das Hundefutter ist vom Tierhalter für die Dauer des Aufenthaltes bei Abgabe des Hundes mitzubringen. Die Hundepension behält sich vor, den Hund nötigenfalls auf eine bedarfsgerechte Ernährung umzustellen und die dadurch eventuell entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen (z.B. Hühnchen und Reis bei Durchfall, weiches Dosenfutter bei Zahnproblemen etc.)

  4. Die Hundepension verpflichtet sich, die Hunde nach bestem Wissen und Gewissen zu betreuen und zu versorgen und Unfälle nach Möglichkeit zu verhindern (nach Tierschutzhundeverordnung).

    Die Hunde stehen nicht ununterbrochen unter Beobachtung. Der Tierhalter hat sich ein Bild von den Gegebenheiten gemacht

  5. Die Hundepension haftet nicht für verlorene, beschädigte (zerfetzte) Decken und Körbchen oder zerkaute Halsbänder sowie Spielzeuge.

  6. Sollte die Läufigkeit seiner Hündin dem Tierhalter bekannt sein, ist dieser verpflichtet, dies der Hundepension mitzuteilen.

    Wird bzw. ist eine Hündin während des Aufenthaltes in der Hundepension läufig, übernimmt die Hundepension keinerlei Haftung für etwaige Folgen eines Deckaktes.

  7. Ist es dem Hundehalter nicht möglich seinen Hund zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen, ist dies rechtzeitig der Hundepension mitzuteilen. Bei einer nicht vereinbarten Verlängerung des Aufenthaltes behalten wir uns vor, bei voll belegter Pension, den Hund in andere Räumlichkeiten unterzubringen.

    Wird ein Hund nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt und wurde die Aufenthaltsdauer nicht vom Halter verlängert, ist die Hundepension dazu berechtigt, nach einer Übergangszeit von acht Tagen, den Hund auf Kosten des Halters woanders unterzubringen bzw. im Tierheim abzugeben.

  8. Ein Pensionsplatz gilt nur als reserviert, wenn der Vertrag ausgefüllt und bei uns eingegangen ist, sowie eine Reservierungsgebühr in Höhe der Hälfte des Gesamtbetrages bezahlt wurde.

    Nach Eingang der Anzahlung ist die Buchung beiderseitig verbindlich.

  9. Bei Vertragsrücktritt im Zeitraum von weniger als 14 Tagen vor dem vereinbarten 
    Abgabetermin, beläuft sich die Entschädigung auf die komplette Reservierungsgebühr.
    Bei einer Stornierung von weniger als 5 Tagen vor Abgabetermin oder bei
    vorzeitiger Abholung beläuft sich die Entschädigung auf 25 â‚¬ pro Tag und Hund.

  10. Der Rechnungsbetrag ist bei Abgabe des Hundes abzgl. der Reservierungsgebühr in bar zu
    entrichten.

    Bei Überweisung muss der Betrag spätestens zwei Tage vor Abgabe auf unserem Konto eingegangen sein.

    Sollten einzelne Inhalte der AGB rechtsunwirksam sein, bleiben die anderen Bestandteile der AGB davon unberührt.


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Gerichtsstand ist Ansbach

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